Deine Weiterbildung

Betriebswirt*in

Geprüft nach Handwerksordnung

 

Selbstständigkeit gezielt vorbereiten

Werde zur Führungskraft

Du bist bereit, dein volles Potenzial auszuschöpfen und die höchste Stufe im Handwerk zu erreichen! Die Weiterbildung zur/zum Betriebswirt*in (HWO) ist der entscheidende Schritt Richtung Aufstieg. Sie ist das Äquivalent eines akademischen Masterabschlusses und damit eine der höchsten Qualifikationen, die im Handwerk möglich sind. 

Diese Weiterbildung bereitet dich darauf vor, als Führungskraft einen Betrieb zu leiten oder bestens vorbereitet den Weg in deine Selbständigkeit zu realisieren. Dieser Abschluss wird sich in jeder Hinsicht positiv auf deine Entwicklung auswirken – auch in finanzieller Hinsicht.

 

In die Selbstständigkeit starten

Voraussetzungen zur Teilnahme

Du kannst an der Weiterbildung zur/zum geprüften Betriebswirt*in teilnehmen, wenn du die DQR-Qualifikationsstufe 6 erreicht hast. Das bedeutet, dass du entweder bereits als Meister*in in deinem Handwerk tätig bist oder einen Abschluss als geprüfte/r Fachwirt*in HWO besitzt.

Erweitere deine Fertigkeiten und dein umfangreiches Know-how optimal durch neue wirtschaftliche und methodische Fähigkeiten, die du als Betriebswirt*in erlangst.

Entscheidende Tätigkeiten im Betrieb

Aufgabenbereiche kaufmännischer Betriebswirt*innen

  • Du leitest ein Unternehmen nachhaltig, eigenständig und verantwortlich als Führungskraft.
  • Du entwickelst das Unternehmen strategisch weiter.
  • Du planst und steuerst Marketing, Einkauf, Kundenmanagement und Vertrieb.
  • Du sorgst für die finanzielle Liquidität und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
  • Du kümmerst dich um deine Mitarbeitenden und Auszubildenden und planst ihren Einsatz und ihre Weiterentwicklung unter strategischen Gesichtspunkten.

Prüfungsinhalte

Die Prüfung zur/zum Betriebswirt*in umfasst vier große Teilbereiche. Die Themen Unternehmensstrategie, Unternehmensführung und Personalmanagement werden in schriftlichen Prüfungen getestet. Im Bereich Innovationsmanagement wird eine schriftliche Projektarbeit erstellt, präsentiert und anschließend ein Fachgespräch geführt.
 

Prüfungsteil 1: Unternehmensstrategie

Im Prüfungsteil „Unternehmensstrategie“ werden folgende Handlungsbereiche geprüft:

  1. Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten
  3. Unternehmensstrategie planen

Im Handlungsbereich 1 „Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, im Hinblick auf die eigene Unternehmensstrategie volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen erfassen und bewerten zu können.

Im Handlungsbereich 2 „Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, rechtliche Sachverhalte für das unternehmerische Handeln und die unternehmerischen Konsequenzen bewerten zu können.

Im Handlungsbereich 3 „Unternehmensstrategie planen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, eine geeignete Unternehmensstrategie auf der Grundlage interner und externer Unternehmensfaktoren entwickeln und planen zu können.

Prüfungsteil 2: Unternehmensführung

Der Prüfungsteil „Unternehmensführung“ umfasst vier Bereiche:

  1. Unternehmensführung und -organisation gestalten
  2. Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern
  3. Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen
  4. Wertschöpfung optimieren

Der Handlungsbereich 1 „Unternehmensführung und -organisation gestalten“ umfasst die nachhaltige Umsetzung der Unternehmensstrategie durch Maßnahmen der Unternehmensführung.

Im Handlungsbereich 2 „Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, mit geeigneten Finanzierungsstrategien und flexiblem Liquiditätsmanagement die Unternehmensstrategie nachhaltig unterstützen zu können.

Der Handlungsbereich 3 „Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen“ beinhaltet die Umsetzung der Unternehmensstrategie mittels nachhaltiger Markt- und Kundenorientierung. 

Im Handlungsbereich 4 „Wertschöpfung optimieren“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Geschäftsprozess im Unternehmen kontinuierlich verbessern zu können.

Prüfungsteil 3: Personalmanagement

Im Prüfungsteil „Personalmanagement“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:

  1. Personal planen und gewinnen
  2. Personal führen und entwickeln

In den Handlungsbereichen „Personal planen und gewinnen“ und „Personal führen und entwickeln“ sollen u. a. folgende an der eigenen Unternehmensstrategie ausgerichteten Fähigkeiten nachgewiesen werden:

  • Realisierung einer nachhaltigen und ethisch verantwortungsvollen Personalplanung und Personalgewinnungspolitik.
  • Motivation von Mitarbeitenden und Gestaltung von individuellen beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten von Mitarbeitenden.
Prüfungsteil 4: Innovationsmanagement

Im Prüfungsteil „Innovationsmanagement“ wird die Qualifikation im Rahmen einer Projektarbeit, einer Präsentation und eines Fachgesprächs durchgeführt. Hier soll eine komplexe betriebswirtschaftliche Problemstellung eines Unternehmens mit betrieblicher Relevanz dargestellt, beurteilt und mit einem Lösungsentwurf erarbeitet und präsentiert werden.

Finanzielle Förderung beantragen

Nicht vergessen!

Für die Weiterbildung zur/zum geprüften Betriebswirt*in kannst du finanzielle Unterstützung beantragen. Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG findest du unter dem Menüpunkt Weiterbildungsförderungen.

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Förderung

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